Calp eröffnet die Debatte darüber, ob die Bereitstellung von Parkplätzen für lokale Unternehmen im Stadtgebiet abgeschafft werden soll oder nicht Calp eröffnet die Debatte darüber, ob die Bereitstellung von Parkplätzen für lokale Unternehmen im Stadtgebiet abgeschafft werden soll oder nicht
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Calp eröffnet die Debatte darüber, ob die Bereitstellung von Parkplätzen für lokale Unternehmen im Stadtgebiet abgeschafft werden soll oder nicht

Mai 12 von 2022 - 11: 58

Der Stadtrat von Calp hat eine öffentliche Konsultation gestartet, mit der er die Öffentlichkeit um ihre Meinung zur Aufhebung der Verpflichtung zur Bereitstellung von Parkplätzen im Stadtzentrum für Aktivitäten ersucht, die von der Regierung während der Pandemie als wesentlich eingestuft wurden (Supermärkte, Apotheken, medizinische Einrichtungen, Optiker, Presse, Kraftstoff, Trafik, Stromversorgung, Gas usw.).

Gemäß Allgemeinem Raumordnungsplan von 98 sind alle im Stadtgebiet ansässigen Unternehmen verpflichtet, zum Zeitpunkt der Beantragung der Gewerbeerlaubnis bestimmte Parkplätze vorzuhalten. Derzeit liegt die verbindliche Mindestausstattung bei einem Stellplatz je 100 m2. von Räumlichkeiten.

Diese Situation schafft Probleme für nahe gelegene Dienstleistungen und Unternehmen und behindert Aktivitäten, die während der Pandemie als wesentlich angesehen wurden. Aus diesem Grund startet der Stadtrat mit dem Ziel, die Zunahme lokaler Aktivitäten und Dienstleistungen im Stadtgebiet zu fördern, eine Umfrage, damit die Bürger ihre Meinung zu dieser Maßnahme abgeben und eine Debatte mit den verschiedenen Lösungen eröffnen können.

Diese Maßnahme wirkt sich in keinem Fall auf die übrigen Gebäude oder Räumlichkeiten aus, und Artikel 63 des Generalplans bleibt in Kraft, der festlegt, dass alle Gebäude und Räumlichkeiten im Gemeindegebiet über Parkplätze für die Fahrzeuge ihrer Nutzer verfügen.

Diese Bereitstellung von Flächen ist unabhängig von der Existenz privater gewerblicher Garagen und öffentlicher Parkplätze. Für Unternehmen mit einem erheblichen Publikumszustrom, wie Einkaufszentren und alle Freizeiteinrichtungen, in denen eine Kapazität von mehr als 50 Personen erwartet wird, wird die Bereitstellung eines Parkplatzes für je 10 Personen beibehalten.

Um an dieser Konsultation teilzunehmen, können die Bürger ihre Meinung persönlich über eine Instanz beim OAC, elektronisch über eine Instanz beim Virtuellen Büro des Stadtrats oder per E-Mail übermitteln: consulta_territorio@ajcalp.es

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