LABORA fördert Zuschüsse für unbefristete Arbeitsverträge in der Autonomen Gemeinschaft Valencia und unterstützt schutzbedürftige Gruppen. LABORA fördert Zuschüsse für unbefristete Arbeitsverträge in der Autonomen Gemeinschaft Valencia und unterstützt schutzbedürftige Gruppen.
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LABORA fördert Zuschüsse für unbefristete Arbeitsverträge in der Autonomen Gemeinschaft Valencia und unterstützt schutzbedürftige Gruppen.

April 07 von 2025 - 14: 22

LABORA, der valencianische Dienst für Beschäftigung und Ausbildung, hat eine neue Ausschreibung für Zuschüsse gestartet, die darauf abzielen, dauerhafte Arbeitsplätze in der valencianischen Gemeinschaft zu fördern. Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung stabiler Beschäftigungsmöglichkeiten für colectivos mit größeren Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche.

Beihilfeanforderungen

Sie können von diesen Zuschüssen profitieren private Unternehmen und Selbstständige Arbeitslose aus vorrangigen Gruppen dauerhaft und in Vollzeit einzustellen.

Voraussetzungen, die angestellte Mitarbeiter erfüllen müssen, um den Zuschuss zu erhalten

Die eingestellten Personen müssen eine der folgenden Gruppen zum Zeitpunkt der Einstellung:

  • Menschen, die sich in einer Situation sozialer Ausgrenzung befinden oder von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, akkreditiert vom Sozialdienst einer beliebigen öffentlichen Verwaltung.
  • Menschen in einer Situation der Langzeitarbeitslosigkeit.
  • Personen älter als 50 Jahre.
  • Menschen mit Behinderungen.
  • Weibliche Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt.

Zusätzliche Anforderungen

  • Sie hätten bleiben sollen arbeitslos und als arbeitssuchend bei LABORA gemeldet bis zum Zeitpunkt der Einstellung.
  • Diese Voraussetzung gilt nicht als erfüllt, wenn die Anmeldung am selben Tag erfolgt, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt..
  • Sie gelten nicht als arbeitslos Personen in Zeiten der Inaktivität mit befristeten Verträgen.

Zuschussbeträge

Die finanzielle Unterstützung variiert je nach Profil der eingestellten Person:

  • 10.000 euros für jeden unbefristeten Vertrag.
  • 12.500 euros wenn es sich bei der eingestellten Person um eine Frau handelt oder eine anerkannte Behinderung vorliegt.
  • 22.000 euros wenn die eingestellte Person Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt ist.
  • 30.000 euros wenn die eingestellte Person eine Schwerbehinderung hat.

Engagement für den Erhalt von Arbeitsplätzen

Die begünstigten Unternehmen müssen die Aufrechterhaltung der geförderten Beschäftigung für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten sowie einen Netto-Personalzuwachs im Vergleich zu den XNUMX Tagen vor der Einstellung garantieren.

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist begann am 4 April 2025 um 10:00 Uhr und endet am 15 April 2025. Der Antrag muss elektronisch über die Website von LABORA und erst nach Abschluss des Vertrags eingereicht werden.

Interessenten für diese Stipendien erhalten alle Informationen bei CREAMA, über das Netzwerk der lokalen Entwicklungsagenturen (ADL) von Benissa, Calp, Dénia, Gata de Gorgos, Pedreguer, Pego, Teulada-Moraira und Xàbia.

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