Das Ministerium für Umwelt, Infrastruktur und Territorium wird kommunale Initiativen subventionieren, die darauf abzielen, die Wildschweinpopulation in Gemeinden mit einem Überangebot dieser Art zu kontrollieren.
Wie der Regionalsekretär für Umwelt und Territorium, Raúl Mérida, erklärte, „handelt es sich hierbei um einen jährlichen Zuschuss für diese Gemeinden. Die Idee ist, dass dieser von Jägern genutzt werden kann, damit sie als Wildhüter die Anzahl der Tiere in diesem Gebiet kontrollieren können.“
In diesem Sinne betonte Mérida „das Engagement des Regionalministeriums gegenüber den lokalen Regierungen bei der Kontrolle der Wildschweinpopulation“ und erklärte, dass „2024 das Jahr mit der höchsten Zahl an Fängen in der Geschichte sein wird, mit insgesamt 54.548, verglichen mit 47.067 im Vorjahr.“
Das Amtsblatt der Autonomen Gemeinschaft Valencia (DOGV) hat die Verordnung des Regionalministeriums veröffentlicht, die den rechtlichen Rahmen für die Gewährung dieser Zuschüsse festlegt und in Kürze bekannt gegeben wird.
Es ist zu beachten, dass diese Hilfe darauf abzielt, den Bedarf der Gemeinden zu decken und den Gemeinden, die als überbevölkert gelten, die Kontrolle der Wildschweinpopulationen zu erleichtern. Dieses ist in drei verschiedenen Bereichen angesiedelt: zur Bekämpfung des Wildschweinbestands in gemeinsamen Jagdgebieten, zur Bekämpfung des Wildschweinbestands in Jagdrevieren und zur Unterstützung bei der Kadaverbeseitigung.
Ziel ist es daher, die Gemeinden, in denen aufgrund fehlender Jagdlizenzen, unzureichender Ressourcen oder aufgrund der damit verbundenen Kosten im Hinblick auf ihre Jagddruckverpflichtungen keine Artenkontrolle durchgeführt wird, dazu zu ermutigen, eine solche Kontrolle durchzuführen und die notwendige Ausrüstung anzuschaffen, um den Wildschweinbestand wieder auf einen normalen Zustand zu bringen.
Ebenso werden Beihilfen für die Entsorgung von Wildschweinkadavern gewährt, indem die notwendigen Dienstleistungen für deren Entfernung und Vernichtung beauftragt werden, sowie für den Erwerb der erforderlichen Behälter zur Lagerung der Exemplare bis zu ihrer Entnahme, oder für die Anpassung von Gehegen für die Entsorgung der oben genannten Kadaver oder die Aufstellung der Behälter.
Förderfähige Kosten
Im Sinne dieser Verordnung umfassen die förderfähigen Ausgaben bis zu 100 % der Auftragsvergabe für Wildschweinkontrollmaßnahmen unter Verwendung aller genehmigungsfähigen Jagdtechniken gemäß Artikel 3 der Verordnung 22/2021 des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Klimanotstand und ökologischen Wandel vom 11. November.
Darüber hinaus fallen Kosten für die Beauftragung eines autorisierten Unternehmens zur Abholung und Entsorgung der Wildschweinkadaver sowie für den Kauf von Kontrollgeräten wie Kisten, Käfigen und Fallen an, die von der Generaldirektion für Jagd zugelassen sind. Sowie Material (Behälter) zur Leichenbergung.
In jeder Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden die festgelegten Haushaltslinien sowie der ihnen jeweils zugewiesene Betrag festgelegt. Auf diese Weise wird das für jede Ausschreibung zugewiesene Budget auf der Grundlage der erzielten Punktzahl auf die von den Unternehmen eingereichten Bewerbungen aufgeteilt.
Schließlich können Anträge über das Online-Büro der Generalitat bearbeitet werden.