Die Erste Vizepräsidentschaft und das Ministerium für Soziales, Gleichstellung und Wohnungswesen haben die rechtlichen Grundlagen für die Gewährung von Mietzuschüssen durch die Young Rental Bonus im Geschäftsjahr 2025. Diese Initiative, veröffentlicht im Offizielles Diari der Generalitat Valencianahat als Zweck Erleichterung des Zugangs zu angemessenem und angemessenem Wohnraum für junge Menschen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia, insbesondere diejenigen mit größeren wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Als nächstes haben Sie einen Index mit allen Punkten, mit denen wir uns befassen werden.
Höhe des Jugendbonus
Der Young Rental Bonus unterstützt von 250 Euro monatlich für einen Zeitraum von zwei Jahren, die eine Unterstützung ist Insgesamt 6.000 Euro für berechtigte Leistungsempfänger. Neu in der Ausgabe 2025 sind die erhöhten Mietobergrenzen für Mietverträge, die mehr jungen Menschen den Zugang zu Unterstützung ermöglichen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geprüft, den Gesamtbetrag für die Verteilung dieser Hilfen zu erhöhen.
Neuigkeiten zum Jugendmietbonus 2025
- Erhöhung der Einkommensgrenzen: Die Mietobergrenzen für Mietverträge wurden angehoben, um jungen Menschen mit höheren Mietverträgen den Zugang zu Unterstützung zu ermöglichen.
- Erhöhung der auszuschüttenden Summe: Es besteht die Möglichkeit, den unter den Förderantragstellern zu verteilenden Gesamtbetrag zu erhöhen.
- Änderung im Vergabeverfahren: Der Young Rental Bonus wird von einer direkten Gewährung (nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) zu einem Wettbewerbssystem umgestellt. Dies bedeutet, dass die Anträge auf Grundlage der individuellen Umstände jedes Antragstellers bewertet werden, wobei Antragsteller mit geringerem Einkommen Vorrang haben. Damit soll eine Diskriminierung aufgrund der digitalen Kluft vermieden werden, da es früher Menschen mit größeren Ressourcen oder technischen Kenntnissen waren, die ihre Anträge zuerst stellten und somit Unterstützung erhielten.
- Verbesserungen in der Verarbeitung: Durch den Einsatz künstlicher Intelligenz wurden Fortschritte in der Bearbeitung erzielt, die die Evaluierungs- und Bewilligungszeiten für Hilfen verkürzen.
Anforderungen an die Begünstigten
Um sich für den Young Rental Bonus zu qualifizieren, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Seien Sie zwischen 18 und 35 Jahre alt.
- Ein Einkommen von höchstens dem Dreifachen des Öffentlicher Indikator für Einkommen mit Mehrfacheffekten (IPREM), d. h. 1.800 Euro.
- Sie müssen die spanische Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen oder einen legalen Wohnsitz in Spanien haben.
- Besitzen Sie einen Miet- oder Nutzungsübertragungsvertrag für eine Wohnung oder ein Zimmer in der Autonomen Gemeinschaft Valencia.
- Der Wohnsitz muss der gewöhnliche und ständige Wohnsitz des Antragstellers sein und er muss dort gemeldet sein.
- Die Hilfe ist nicht mit anderen Mietzuschüssen vereinbar, außer in Ausnahmefällen, etwa für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, Obdachlose oder Empfänger von Nothilfe aufgrund von Naturkatastrophen.
Zusätzliche Bedingungen zur Young Rental Bonus-Förderung
Die Unterstützung durch den Mietbonus für junge Menschen muss zur Zahlung der Miete oder des Leasingpreises für den ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Begünstigten verwendet werden. Eine Kombination mit anderen Miet- oder Transferbeihilfen lokaler oder öffentlicher Behörden ist nicht möglich, außer in den folgenden Fällen:
- Hilfen der Generalitat oder öffentlicher Einrichtungen an besonders schutzbedürftige Menschen (Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, Opfer von Menschenhandel, Zwangsräumungen, Obdachlose usw.).
- Beitragsunabhängige Sozialversicherungsleistungen, Mindestlebenseinkommen und valencianisches Inklusionseinkommen, außer wenn ein Mietzuschlag enthalten ist.
- Beihilfe geregelt in Artikel 55.1 des Königlichen Dekrets 42/2022: In diesem Fall darf die Summe aller erhaltenen Beihilfen 75 % der Mieteinnahmen nicht überschreiten.
Wenn Sie eine der oben genannten Leistungen erhalten, darf die Summe aus dem Young Rental Bonus und anderen Leistungen die Mieteinnahmen oder den Übertragungspreis der Immobilie nicht übersteigen.
Der Antragsteller muss in seinem Antrag angeben, ob er für denselben Zweck bereits andere Beihilfen beantragt hat und gegebenenfalls welche Art und Höhe der Beihilfen er erhalten hat.
Voraussetzung des gewöhnlichen und ständigen Wohnsitzes
Bei der gemieteten oder zugewiesenen Wohnung muss es sich um den gewöhnlichen und ständigen Wohnsitz des Antragstellers und der zum Haushalt gehörenden Personen handeln. Hierzu müssen Sie vor Beantragung der Hilfeleistung am Wohnsitz angemeldet sein und dies durch eine Sammelbescheinigung oder einen Einzelmeldeschein nachweisen.
Liegt dem Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein Mietvertrag vor, er ist aber in der Lage, einen solchen abzuschließen, gilt der im Antrag angegebene Haushalt als Lebensgemeinschaft. Wenn Sie Beihilfeempfänger sind, müssen Sie Ihre Meldebescheinigung innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung des Beschlusses vorlegen.
Wohnortwechsel
Bei einem Umzug des Begünstigten verliert dieser seinen Anspruch auf die Förderung nicht, sofern er die Voraussetzungen des neuen Vertrages erfüllt. Die Änderungen können sein:
- Innerhalb der Valencianischen Gemeinschaft: Das Recht bleibt bestehen, die Änderung muss jedoch innerhalb von 15 Tagen gegenüber der verleihenden Stelle angezeigt werden.
- Außerhalb der Valencianischen Gemeinschaft: Über den Verlust des Förderanspruchs entscheidet die Bewilligungsstelle.
In beiden Fällen wird die Höchstmiete für den neuen Vertrag auf 900 Euro pro Monat angehoben und die Einkommensvoraussetzung beträgt bis zum Vierfachen des IPREM (spanisches Sozialversicherungseinkommen).
Wie anzufordern
Die Ausschreibung für den Young Rental Bonus 2025 wird in den kommenden Wochen im Offizielles Diari der Generalitat Valenciana. Neu ist, dass in dieser Ausgabe die Gewährung von Beihilfen nicht mehr direkt (in der Reihenfolge der Antragstellung) erfolgt, sondern durch ein System von Wettbewerbswettbewerb, wo die wirtschaftliche Situation jedes Antragstellers bewertet wird, um denjenigen mit geringerem Einkommen Vorrang zu geben.
Um Unterstützung zu beantragen, müssen interessierte Parteien das folgende Verfahren befolgen:
- Terminvereinbarungsformular: Zunächst müssen Sie ein Terminformular über das ausfüllen Webseite aktiviert. Es wird empfohlen, die digitales Zertifikat oder Cl@ve um den Prozess agiler zu gestalten.
- Den Antrag bearbeiten: Nach der Terminvergabe müssen die Antragsteller auf den Link „Mit Zertifikat bearbeiten“ klicken. Von dort aus können Sie den Antrag online ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen bereitstellen.
- Formular ohne digitales ZertifikatLiegt kein digitales Zertifikat vor, muss der Antragsteller das Formular über die Option „Online bearbeiten“ elektronisch ausfüllen und die Quittung ausdrucken.
- Vorlage der Quittung: Der ausgedruckte Beleg stellt das Antragsformular dar und muss ordnungsgemäß unterzeichnet zusammen mit den erforderlichen Unterlagen in einem der im Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen vorgesehenen Register eingereicht werden, vorzugsweise am Sitz der Gebietsdienste für Wohnungsbau und bioklimatische Architektur mit Sitz in Alicante, Castelló und Valencia.